Sparkreis2kl
KWK-Infozentrum

Heizung und Warmwasser - ihr gutes Recht

Der Vermieter ist für die Versorgung der Wohnung mit Heizwärme und Warmwasser verantwortlich.

Ganzjährig muss eine ausreichende Heizwärme zur Verfügung stehen um die Wohnung mindestens auf 21 Grad zu heizen, auch außerhalb der Heizzeit muß die Heizung eingeschaltet werden, wenn die Witterung dies erfordert. ( Z.B. Zimmertemperatur unter 18 Grad oder Außentemperatur mind. drei Tage unter 12 Grad )

Bademaus k

Wenn das Warmwassernicht richtig warm ist, dann geht man nicht ins Wasser .....

Warmwasser muss nach spätestens 10 Sekunden aus dem Hahn kommen, wobei 45 Grad die Mindesttemperatur ist, die ganzjährig und ganztags gewährleistet werden muss.

In der Regel sehen die Gerichte jedoch einen Mangel erst bei Temperaturen unter 40 Grad. So ist auch die Dauer bis warmes Wasser aus dem Hahn kommt immer im Einzelfall zu prüfen, ob dies bei jedem Hahn so ist, wie heiß das Wasser dann zur Verfügung steht usw.

Übrigens soll warmes Wasser stets am linken Hahn, kaltes rechts zur Verfügung gestellt werden.

( stand schon in der Alten DIN 1988-2 Punkt 4.3.2 - Entnahmearmaturen )

Die TRWI = Trinkwasserinstallation gilt natürlich auch für Warmwasser

Warmwasserkosten richtig ermitteln

Warmwasser Kosten und KWK Anlagen

Links

 

Datenschutz

Kontakt

© Copyright 2000 - KWK-Infozentrum.Info - 44789 Bochum, Drusenbergstrasse 86

Impressum