Sparkreis2kl
KWK-Infozentrum

Änderungen zum 01.01.2023:

Neue KWK Anlagen mit Inbetriebnahmen ab dem Jahreswechsel 2023 erhalten keine vermiedenen Netzkosten (vNNE) mehr.

Der Vergütungsanspruch nach § 18 StromNEV entfällt für KWK Inbetriebnahmen nach dem 01.01.2023


Ebenfalls wird auch 2023 die Einschränkung der förder fähigen Jahresvollbenutzerstunden bis auf 2.500 Bh / a in 2030 fortgeführt, d.h. für alle KWK Anlagen werden ab dem 1.1.2025 die förder fähigen Jahresvollbenutzerstunden auf 3.500 beschränkt, ab 1.1.2024 gelten noch 4.000.


Links

 

Datenschutz

Kontakt

© Copyright 2000 - KWK-Infozentrum.Info - 44789 Bochum, Drusenbergstrasse 86

Impressum