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KWK-Infozentrum

Bundesnetzagentur MaStR-VO

Alle KWK und PV Anlagen müssen bei der Bundesnetzagentur ( BNA ) im Marktstammregister ( MaStRV ) registriert werden, wenn diese am Stromnetz angeschlossen sind.

Jegliche Strom - oder Gaserzeugungsanlagen unabhängig vom Inbetriebnahmedatum, auch wenn Sie bereits schriftlich angemeldet wurden, müssen nochmals im Portal angemeldet werden !

Dies gilt im übrigen auch für jegliche Kleinstanlagen wie z.B. Balkonanlage, es sei denn es ist auch indirekt keine Netzverbindung vorhanden.

Ebenfalls sind Stromspeicher dort zu Registrieren !

Beachten Sie bitte, das die Meldefrist von Bestandsanlagen bis zum 30.09.2021 verlängert wurde, danach kann ein Bussgeld ausgesprochen werden. Die Nachmeldefrist für EEG und KWK Anlagen gilt nur für die vor dem 1.7.2017 in Betrieb gegangene, hier wurde die Frist bis zum 30.09.2021 verlängert.

Hier der Link zum Portal.

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