Sparkreis2kl
KWK-Infozentrum

Modernisierungspflicht des Vermieters nach EnEV 2014

Eine Modernisierungspflicht kann sich aus der EnEV 2014 ergeben, da bis 1985 eingebaute Öl- und Gaskessel, die im Jahr 2015 älter als 30 Jahre sind, müssen bis 2015 außer Betrieb genommen werden.

Die Heizung muss gegen neue sparsamere Heizkessel ausgetauscht werden.

Heizungsanlagen die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren ersetzt werden. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

Die Pflicht gilt ebenfalls nicht für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bis zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus wohnten. Sollten die Immobilie jedoch verkauft werden, muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren eine neue Heizung einbauen.

Links

 

Datenschutz

Kontakt

© Copyright 2000 - KWK-Infozentrum.Info - 44789 Bochum, Drusenbergstrasse 86

Impressum